Die Europäische Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG schafft einen gemeinsamen Rahmen zur Regelung der Eisenbahnsicherheit in Europa. Die Verantwortung für die Betriebssicherheit und die Beherrschung der damit verbundenen Risiken wird den Eisenbahnunternehmen zugewiesen. Der Text ist ein Auszug aus dem DB-Fachbuch „Systemwissen Eisenbahn“.
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