Es besteht ein breiter Konsens, dass Schieneninfrastrukturprojekte beschleunigt umgesetzt werden sollten. Auch sind die Töpfe, um Investitionen tätigen zu können, gut gefüllt. Erfahrene Projektverantwortliche fragen, wie das alles gelingen kann. Der Gesetzgeber ist vor diesem Hintergrund tätig geworden und bleibt gefordert, um dort, wo es möglich ist, Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung zu schaffen. Daher ist die Beschleunigung des Planungsrechts auch im vergangenen Jahr im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung berücksichtigt worden.