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Richtlinie 413.0301

Weiterentwicklung der Streckenstandards zur Gestaltung der betrieblichen Infrastruktur

Die DB Netz AG ist für die Gestaltung der betrieblichen Infrastruktur unter Berücksichtigung betrieblicher, technischer, aber auch wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortlich. Die im Eisenbahnwesen typischen langen Planungs- und Nutzungsdauern sowie der hohe Investitionsaufwand begründen die Notwendigkeit, in die Dimensionierung der Strecken langfristige Anforderungen einzubeziehen. Die planerischen Vorgaben zur Ausgestaltung der betrieblichen Infrastruktur sind in der Richtlinienfamilie 413 „Infrastruktur gestalten“ verankert. Diese werden derzeit aktualisiert und an die zukünftigen Randbedingungen angepasst.

 

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