Bei der Abstellung von Fahrzeugen, bei der Durchführung einer Bremsprobe sowie beim Verlassen des Triebfahrzeugs (beispielsweise zum betrieblichen Wenden) können sich Fahrzeuge unbeabsichtigt bewegen. Hervorgerufen wird dies durch hinreichend starke Neigungen oder wesentliche Windeinwirkung. Davor schützt die Ausführung einer Bremsung, das Anziehen von Feststellbremsen oder das Auslegen von Radvorlegern oder Hemmschuhen.
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