Mit dem Ablauf der dreijährigen Einführungsfrist wird die Eisenbahnagentur der Europäischen Union ab Mitte Juni 2019 eine europäische Genehmigungsstelle nach dem technischen Pfeiler des vierten Eisenbahnpaketes. In diesem Artikel werden die umfangreichen Maßnahmen beschrieben, mit denen sich die Agentur gemeinsam mit allen Beteiligten auf die neuen Aufgaben vorbereitet. Diese Maßnahmen verlaufen weitgehend plangemäß, während bezüglich der nationalen Umsetzungen des Gesetzespaketes große Unsicherheiten bestehen, da die Mitgliedsstaaten ihren jeweiligen Umsetzungszeitpunkt erst Mitte Dezember verbindlich bekannt geben müssen.
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