Zum 16. Juni 2020 trat die sogenannte „technische Säule“ des vierten EU-Eisenbahnpakets in Kraft.[1] Der vorliegende Beitrag betrachtet die nun geltenden Anforderungen an die Erteilung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen. Hier spielen neben der geänderten nationalen Gesetzgebung auch neue, direkt geltende Rechtsakte der EU eine Rolle.
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