Die Anforderungen an alle Beschäftigten in der sich stetig weiterentwickelnden Arbeitswelt haben sich stark verändert. Für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Nachwuchssicherung im eisenbahntechnischen Verkehrsberuf Eisenbahner/Eisenbahnerin im Betriebsdienst wurde die Ausbildungsverordnung von 2004[1] dementsprechend grundlegend überarbeitet und modernisiert. Neben inhaltlichen Anpassungen erhalten die Digitalisierung sowie der Einsatz und der Umgang mit neuen Techniken mehr Gewicht innerhalb der dualen Berufsausbildung.
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