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Modernisierung des Schienennetzes: Branche begrüßt Einigung beim BSWAG

Busflotte für die Riedbahn-Sanierung: Die Gesetzesnovelle regelt die lange umstrittene Finanzierung des Ersatzverkehrs
Busflotte für die Riedbahn-Sanierung: Die Gesetzesnovelle regelt die lange umstrittene Finanzierung des Ersatzverkehrs (Foto: DB AG/Stefan Wildhirt)

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat im Juni die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) verabschiedet. Damit sei eine erweiterte rechtliche Grundlage für das größte Sanierungs- und Modernisierungsprogramm der letzten Jahrzehnte geschaffen worden, so das Bundesverkehrsministerium in einer Mitteilung.

Zu den Änderungen gehört die förderrechtliche Aufnahme von Bahnhofsempfangsgebäuden in die Definition der Schieneninfrastruktur, eine Beteiligung von Bund, Ländern und DB InfraGO AG an der Finanzierung von Schienenersatzverkehren im Zuge der Generalsanierung von Hochleistungskorridoren sowie die gesetzliche Verankerung einer möglichen Förderung der ETCS-Bordausrüstung von Schienenfahrzeugen aus Bundesmitteln.

Als besonders erfreulich wertet das gemeinnützige Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene, dass der Bund künftig für die Sanierung und Modernisierung von Empfangsgebäuden aufkommt. Die alleinige Finanzierung durch Mieteinnahmen habe in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Deutsche Bahn viele Gebäude verkaufen musste, ein Fehlanreiz, der nun endlich beseitigt sei, so Geschäftsführer Dirk Flege.

Der Kompromiss gehe im Sinne der konkreten Umsetzung einer flächendeckenden Digitalisierung der Schiene in die richtige Richtung, lobte der Bahnindustrie-Verband VDB. Der Kann-Formulierung zur Bundesbeteiligung an der Fahrzeugausrüstung müsse aber nun eine entsprechende Förderrichtlinie folgen.

Neben einer grundsätzlichen Zustimmung zur Finanzierungsvereinbarung bemängelte der Verband der Wettbewerbsbahnen im Personenverkehr mofair, dass viele Probleme ungelöst blieben, etwa die langfristige Finanzierungssicherheit von Infrastrukturprojekten oder die Entlastung der von der Generalsanierung betroffenen Verkehrsunternehmen.

(22.07.2024)