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Praxiswissen Sicherheitsmanagement und Sicherheitsbescheinigung, Teil 2.1

In vier Schritten zum Sicherheitsmanagementsystem

Foto: DB AG/Volker Emersleben
Foto: DB AG/Volker Emersleben

Um eine Sicherheitsgenehmigung oder Sicherheitsbescheinigung zu erwerben, müssen Bahnunternehmen ein Sicherheitsmanagementsystem führen. Nach der Einführung in die zentralen Begriffe und rechtlichen Grundlagen im ersten Teil (Deine Bahn 3/2023) widmet sich die Artikelreihe nun der Umsetzung. In einem zweigeteilten Folgebeitrag wird eine mögliche Vorgehensweise in vier Schritten für den Aufbau oder die Anpassung des Systems an die EU-Vorgaben beschrieben.

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