Allgemein wird unter dem Begriff Kombinierter Verkehr (KV) die Beförderung von Ladeeinheiten mit mindestens zwei Verkehrsträgern verstanden. Dabei wechselt die Ladung das Transportgefäß nicht und der überwiegende Teil des Transports wird mit der Bahn bzw. einem Binnen- oder Seeschiff bewältigt. Wesentliches Merkmal des KV ist also die Verknüpfung der Systemvorteile zweier Verkehrsträger: Er nutzt sowohl die Massenleistungsfähigkeit der Bahn oder des Schiffes zur Überbrückung großer Distanzen als auch den Lkw, der auf kurzen und mittleren Entfernungen für Sammel- und Verteilerverkehre seine Vorteile ausspielen kann.