Seit Juni 2016 ist die technische Säule des Vierten Eisenbahnpaketes (4. EP) nun in Kraft. Diese Säule fasst im Kern die EU-Richtlinien über die Interoperabilität und die Eisenbahnsicherheit sowie die Verordnung über die Agentur der Europäischen Union für Eisenbahnen (ERA) neu. Daraus ergeben sich gravierende Neuerungen für die Fahrzeugzulassung, für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und als neue Aufgabe die Vorprüfung des Europäischen Zugsteuerungssystems (ETCS). Diese Aufgaben werden erstmals der ERA zufallen.
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