Am 15. Dezember 2024 wurde das bisherige Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) durch ein neues „Gesetz zum Schienenlärmschutz“[1] vom 7. Oktober 2024 abgelöst. Die Verbändeanhörung, die parallel zur Ressortabstimmung erfolgte, wurde bereits im Dezember 2023 auf Basis eines Referentenentwurfs eingeleitet. Mit der Abstimmung im Bundesrat am 27. September 2024[2] konnte das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, nachdem zuvor der Bundestag ebenfalls zugestimmt hatte.[3] Mit dem Wirksamwerden des Betriebsverbots lauter Güterwagen auf so genannten leiseren Strecken ab 8. Dezember ist das neue Gesetz zum Fahrplanwechsel 2024/2025 in Kraft getreten.