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Bahn-Glossar

Begriffe zum Schwerpunkt Schienenfahrzeuge

Elektrolokomotive der BR Euro 6000
Elektrolokomotive der BR Euro 6000 (Foto: DB AG/Hayo Schelten)

Fachbegriffe aus der Welt des Schienenverkehrs auf den Punkt gebracht: Das Bahn-Glossar erläutert ausgewählte Begriffe zum aktuellen Themenschwerpunkt von Deine Bahn. So entsteht ein stetig wachsendes Begriffsverzeichnis – weitere Begriffe und Erklärungen gibt es online auf SYSTEM||BAHN.

Elektrolokomotive

Definition

Elektrisch angetriebenes Triebfahrzeug für die Zugförderung

Beschreibung

Elektrolokomotiven sind Triebfahrzeug ohne Nutzlastbeförderung, die zum Bewegen nicht angetriebener Fahrzeuge benutzt werden oder selbsttätig als Zug fahren. Sie beziehen ihre Energie in der Regel während der Fahrt aus Fahrleitungsanlagen (Oberleitungs- oder Stromschienenanlagen). Zu den elektrischen Triebfahrzeugen zählen auch „Mehrkrafttriebfahrzeuge“, die neben den Einrichtungen für den Fahrleitungsbetrieb meist einen Dieselgenerator als weiteres System zur Energieversorgung besitzen.

Fahrzeughalter

Definition

Natürliche oder juristische Person, die als Eigentümer oder Verfügungsberechtigter ein Eisenbahnfahrzeug nutzt

Beschreibung

Der Halter eines Eisenbahnfahrzeuges ist für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges verantwortlich. Er ist als Fahrzeughalter im Fahrzeugeinstellungsregister eingetragen. Die Fahrzeughalter sind für die Instandhaltung ihrer Eisenbahnfahrzeuge zuständig. Diese Aufgabe können sie selbst durchführen oder auf einen Dritten übertragen.

Fahrzeugnummer

Definition

Nummer eines Eisenbahnfahrzeugs, die seine grundlegenden Eigenschaften beschreibt und das Fahrzeug nummeriert

Beschreibung

Die im Eisenbahnsystem der Europäischen Gemeinschaft eingesetzten Fahrzeuge sind mit einer zwölfstelligen Fahrzeugnummer versehen. Diese beschreibt die grundlegenden Merkmale des Fahrzeugs und macht Fahrzeuge gleicher Bauart identifizierbar. Damit besteht eine gemeinsame Sprache zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreibern und den staatlichen Stellen, die für die Zulassung und Registrierung der Fahrzeuge zuständig sind. Die Vergabe der Fahrzeugnummer obliegt der nationalen Aufsichtsbehörde, für die Bundesrepublik Deutschland dem Eisenbahn-Bundesamt. Die Fahrzeugnummer wird im nationalen Fahrzeugeinstellungsregister (National Vehicle Register, NVR) registriert.

Radsatz

Definition

Zwei durch eine Welle verbundene Räder

Beschreibung

Die Verbindung zwischen Fahrzeug (Rad) und Fahrweg (Schiene) ist die wesentliche Schnittstelle im System Eisenbahn. Hier übernimmt der Radsatz die Spurführung der Fahrzeuge, stützt das Fahrzeuggewicht ab und überträgt jene Zug- und Bremskräfte, die zur Fahrzeugbewegung erforderlich sind. Das Radprofil besteht aus dem innen liegenden Spurkranz und einer konischen Lauffläche. Diese gewährleistet im Zusammenhang mit der Neigung der Schiene die sichere Spurführung in der Geraden und im Bogen. Die zur sicheren Führung erforderlichen Kräfte entstehen im Kontaktbereich von Rad und Schiene.

Quelle
Jürgen Janicki: Systemwissen Eisenbahn, 3. Auflage, Bahn Fachverlag, 2021.


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