Mit der Bahnreform 1994 wurden zwei Sondervermögen, wovon eines vor 1990 als volkseigener Betrieb, das andere als Sondervermögen des Bundes und als Bundesbehörde betrieben wurde, zusammengeführt. Die Deutsche Bundesbahn (DB) beschäftigte Beamte, Angestellte und Arbeiter – die Deutsche Reichsbahn (DR) „Werktätige“, die aber alle einen „Dienstrang“ besaßen. Zwei in der Aus- und Fortbildung der DB/DR beschäftigte frühere Bahnlehrer/Trainer berichten aus ihren persönlichen Erfahrungen.
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