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30 Jahre Bahnreform

Auswirkungen der Bahnreform auf die berufliche Aus- und Fortbildung

Fahrdienstleiter-Ausbildung bei Bundesbahn (links) und Reichsbahn (rechts) (1970)
Fahrdienstleiter-Ausbildung bei Bundesbahn (links) und Reichsbahn (rechts) (1970) (Foto: Grandt/Eisenbahnstiftung (links), Historische Sammlung der Deutschen Bahn AG/Eisenbahnstiftung (rechts))

Mit der Bahnreform 1994 wurden zwei Sondervermögen, wovon eines vor 1990 als volkseigener Betrieb, das andere als Sondervermögen des Bundes und als Bundesbehörde betrieben wurde, zusammengeführt. Die Deutsche Bundesbahn (DB) beschäftigte Beamte, Angestellte und Arbeiter – die Deutsche Reichsbahn (DR) „Werktätige“, die aber alle einen „Dienstrang“ besaßen. Zwei in der Aus- und Fortbildung der DB/DR beschäftigte frühere Bahnlehrer/Trainer berichten aus ihren persönlichen Erfahrungen.

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