Mit der Inkraftsetzung der EU-Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (RL 2004/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004) wurde festgeschrieben, dass in allen Mitgliedstaaten eine „Nationale Sicherheitsbehörde“ und eine „Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen“ eingerichtet werden muss. Im folgenden Beitrag wird die Rolle dieser Behörden bei der Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen an Bahnunternehmen näher beleuchtet.
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