Mit dem Baubeginn der Neubaustrecken (NBS) bei der Deutschen Bahn vor fast 25 Jahren wurde speziell für die Tunnel dieser Schnellfahrstrecken durch die Aufsichtsbehörde eine Richtlinie erlassen, die die „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ regelt. In dieser Richtlinie wird unter anderem gefordert, in Eisenbahntunneln, die länger als 1.000 Meter sind, Notrufmöglichkeiten für Reisende vorzuhalten.
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