Die bisherigen Regeln für das Sperren von Gleisen, insbesondere beim Einrichten von Baugleisen sowie für das Durchführen von Fahrten in gesperrten Gleisen und Baugleisen gingen davon aus, dass die betroffenen Abschnitte zwischen zwei benachbarten Zugmelde- bzw. Zugfolgestellen in relativer räumlicher Nähe zueinander liegen. In der Praxis wurde jedoch bemängelt, dass die Ausdehnung dieser Abschnitte nicht selten um ein Vielfaches größer geworden ist und dies, obwohl der Grund für die Sperrung räumlich mitunter auf wenige hundert Meter eingeschränkt werden kann. Warum also aus rein formellen Gründen Sperrabschnitte von bis zu 30 Kilometern Länge bilden, wenn dies aus technischen Gründen gar nicht notwendig ist? „Wir haben verstanden!“, war es aus dem Kreise der Fachautoren zu vernehmen und so wird es zum 13.12.2009 mit Inkrafttreten der Bekanntgabe 08 zu den Regeln in Richtlinie (Ril) 408.01 – 09 modifizierte Regeln für das Sperren von Gleisen geben, die eine flexiblere und damit exaktere Abgrenzung von Sperr- und Baugleisabschnitten zu Betriebsgleisabschnitten zulassen. Auch wird es neue Regeln für das Sperren von Gleisen innerhalb von Abzweigstellen geben. Der folgende Beitrag schildert die wesentlichen Inhalte dieser neuen Regeln anhand einiger Praxisbeispiele.
Innovativ und flexibel:
Neue Regeln für das Sperren von Gleisen ab dem 13.12.2009 in Ril 408 – Züge fahren und Rangieren
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.