Der vorangegangene Teil der Reihe hatte sich mit der Sicherheitsbescheinigung (SiBe) im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Nationaler Sicherheitsbehörden (NSB) und der Europäischen Eisenbahnagentur, der Ausstellung einer Sicherheitsgenehmigung (SiGe), dem zeitlichen Ablauf des Sicherheitsbewertungsverfahrens und der Unterstützung der Eisenbahnunternehmen bei der Beantragung einer SiBe befasst. In der Folge geht es um weitere Aufgaben der NSB, darunter die Durchführung des Aufsichtsverfahrens und die Erstellung des Jahresberichts.
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