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Kombinierter Verkehr

Allgemein wird unter dem Begriff Kombinierter Verkehr (KV) die Beförderung von Ladeeinheiten mit mindestens zwei Verkehrsträgern verstanden. Dabei wechselt die Ladung nicht das Transportgefäß und der überwiegende Teil des Transportes wird mit der Bahn bzw. einem Binnen- oder Seeschiff bewältigt.

Wesentliches Merkmal des KV ist also die Verknüpfung der Systemvorteile zweier Verkehrsträger: der Massenleistungsfähigkeit der Bahn bzw. des Schiffes zur Überbrückung großer Distanzen mit dem LKW, der auf kurzen und mittleren Entfernungen für Sammel- und Verteilerverkehre seine Vorteile ausspielen kann.

Im Jahre 2003 wurden im KV nach Angaben des Statistischen Bundesamts insgesamt 205 Millionen Tonnen Güter befördert. Davon entfiel gut zwei Drittel der Menge (141 Millionen Tonnen) auf den Seeverkehr, 49 Millionen Tonnen wurden auf der Schiene transportiert und weitere 15 Millionen Tonnen Güter per Binnenschiff befördert. Im Straßenverkehr wurden knapp 78 Millionen Tonnen transportiert, dies waren nicht einmal drei Prozent der insgesamt per LKW beförderten Tonnage.

Der kombinierte Verkehr stellt nach den Ergebnissen einer Studie für alle Verkehrsträger einen wesentlichen Wachstumsfaktor dar. Für Schiff und Bahn wächst der Anteil der im KV beförderten Güter deutlich überproportional gegenüber dem Gesamtgüterverkehr.

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