Der vorangegangene Teil der Reihe hat die betrieblichen Aufgaben erläutert, die Zugbegleitpersonale gemäß den Regelwerken und den spezifischen Regelungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen wahrnehmen können. Im Laufe der Zeit hat sich neben diesen Aufgaben das Tätigkeitsfeld Kundenservice, Fahrgastbetreuung und Kommunikation herausgebildet, das heute einen wesentlichen Teil der Arbeit im Zugbegleitdienst ausmacht.
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