Elektrolokomotive
Definition
Elektrisch angetriebenes Triebfahrzeug für die Zugförderung
Beschreibung
Elektrolokomotiven sind Triebfahrzeug ohne Nutzlastbeförderung, die zum Bewegen nicht angetriebener Fahrzeuge benutzt werden oder selbsttätig als Zug fahren. Sie beziehen ihre Energie in der Regel während der Fahrt aus Fahrleitungsanlagen (Oberleitungs- oder Stromschienenanlagen). Zu den elektrischen Triebfahrzeugen zählen auch „Mehrkrafttriebfahrzeuge“, die neben den Einrichtungen für den Fahrleitungsbetrieb meist einen Dieselgenerator als weiteres System zur Energieversorgung besitzen.
« Back to Glossary Index