Der Gesetzgeber hat in der vergangenen Legislaturperiode eine Reihe von Maßnahmen kodifiziert, mit denen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich geschmeidiger gestaltet werden sollten. Um vorhandene Finanzmittel zügiger ihrem bestimmungsgemäßen Zweck zuführen zu können, wurde der Weg von der Planung bis zum Bau zuletzt weiter geebnet. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll helfen, Infrastrukturprojekte noch rascher umzusetzen.
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