Die Eisenbahnen sind gesetzlich verpflichtet und aus eigenem Interesse bestrebt, ihren Betrieb sicher zu führen. Dafür benötigen sie gut ausgebildete und handlungssichere Mitarbeiter*innen. Bevor Mitarbeiter*innen im Bahnbetrieb selbstständig Tätigkeiten verrichten dürfen, sind Ausbildungen und Prüfungen erforderlich.
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