Zum 1. Mai dieses Jahres wurde die überarbeitete Richtlinie 046.3000 „Betriebliche Fortbildung im Rahmen der Weiterbildung zum Fachwirt für den Bahnbetrieb“ in Kraft gesetzt. Anlass für die Aktualisierung ist im Wesentlichen die Änderung der Zugangsvoraussetzungen und deren Aufnahme in die Richtlinie, wodurch Verbindlichkeiten und Standards geschaffen werden. Die geänderten Zugangsvoraussetzungen kommen erstmalig zum Beginn der Weiterbildung im Januar 2022 zur Anwendung und werden in diesem Artikel vorgestellt.
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