Mitarbeiter*innen im Bahnbetrieb führen anspruchsvolle und sehr komplexe Tätigkeiten durch, um kunden- und qualitätsgerechte Dienstleistungen zu produzieren. Unabhängig von der Vorgabe des § 4 Abs. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), in dem die Eisenbahnen verpflichtet werden, ihren Betrieb sicher zu führen, haben die Eisenbahnunternehmen selbst hohe Ansprüche an die
Betriebssicherheit. Gut ausgebildete und handlungssichere Mitarbeiter*innen sind ein wesentlicher Baustein für einen sicheren Betrieb.
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