Der Arbeitsplatz des Triebfahrzeugführers wird als Führerraum – bei Nebenfahrzeugen auch als Arbeitskabine – bezeichnet. Die ältere Bezeichnung „Führerstand“ stammt noch aus der Zeit der Dampflokomotiven, als der „Lokführer“ seine Arbeit stehend verrichten musste. Der Führerraum ist für den „Ein-Personen-Betrieb“ konzipiert. Dabei ist der Führertisch so gestaltet ist, dass ergonomische und sicherheitsbedingte Anforderungen berücksichtigt werden. Hier sind die zur Bedienung des Triebfahrzeugs notwendigen Einrichtungen (zum Beispiel Fahrschalter, Bremsventil) sowie eine Reihe von Anzeige- und Überwachungsgeräten für wichtige Funktionen von Triebfahrzeug und Zug (zum Beispiel Anzeiger für Geschwindigkeit, Zugkraft, Bremsdruck, Fahrdrahtspannung) angeordnet.