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Handlungssicherheit betrieblicher Personale

Der Faktor Mensch im Sicherheitsgefüge der Eisenbahn

Mitarbeiterin in Stellwerk vor drei Bildschirmen im Rangierbahnhof Maschen
Abbildung 1: Der „Faktor Mensch und die Zuverlässigkeit menschlicher Handlungen“ sind bei der Anwendung von hochautomatisierter Technik von zentraler Bedeutung. (Foto: DB AG/Max Lautenschläger)

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2004/49 EG „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“ wurden seitens der Europäischen Union Grundlagen geschaffen, wie Sicherheitsmanagementsysteme von Eisenbahnunternehmen aufzubauen sind. Als Folge dieser Richtlinie wurden Verordnungen erlassen, welche die Bewertungskriterien für Sicherheitsmanagementsysteme spezifizieren und auch vorgeben, dass jede Veränderung im sicheren System Eisenbahn einer Risikobetrachtung und -bewertung unterzogen werden. Mit der aktualisierten Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (Richtlinie (EU) 2016/798) muss auch der „Faktor Mensch im System Eisenbahn“ genauer betrachtet werden.

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