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Die Räumungsprüfung

Durch die Einhaltung des Prinzips „Fahren im Raumabstand“ wird sichergestellt, dass sich die Züge auf freier Strecke nur auf einen vorbestimmten Abstand nähern. Dieser Raumabstand wird in der Regel durch ortsfeste Signale abgegrenzt. Der Abstand zwischen diesen beiden Signalen wird als Blockabschnitt bzw. Blockstrecke oder auch im engeren betrieblichen Sinne als Zugfolgeabschnitt bezeichnet.

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