Sehr geehrte Damen und Herren, wenn laut Betriebs- und Bauanweisung (Betra) ein Bahnhofsgleis gesperrt ist, hat der Fahrdienstleiter laut Modul 408.0472 Abschnitt 2 der Konzernrichtlinie 408.01 – 09 zu verfahren. Was ist aber, wenn nach dem Abriegeln der Zugangsweichen, z.B. ein Zweiwegebagger in das Gleis fahren soll? Eigentlich dürfte ich dieser Fahrt als Fahrdienstleiter nicht zustimmen.
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