Mit dem Baubeginn der Hochgeschwindigkeitsstrecken der Deutschen Bahn erließ das Eisenbahn-Bundesamt speziell für die Tunnel dieser Strecken eine Richtlinie, die die „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ regelt. In dieser Richtlinie wird unter anderem gefordert, in Eisenbahntunneln, die länger als 1.000 Meter sind, Notrufmöglichkeiten für Reisende vorzuhalten.
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