Das Eisenbahn-Bundesamt ist die deutsche Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das Eisenbahn-Bundesamt wurde 1994 im Zuge der Bahnstrukturreform gegründet, als Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn rechtlich vereinigt und zur Deutschen Bahn AG umgewandelt wurden. Die Neuordnung ist in Artikel 87e des Grundgesetzes verankert und wurde im Einzelnen im Eisenbahnneuordnungsgesetz geregelt.
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