Die Bequemlichkeit des Ein- und Aussteigens bei Personenwagen wird von der Geometrie der Bahnsteige im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Fahrzeugen, im engeren Sinn aber auch durch die Barrierefreiheit für diesen wichtigen Teil der Personenbeförderung bestimmt. Deshalb werden in Normen und Richtlinien nur die Bahnsteigkantenhöhe über Schienenoberkante (SO) und der Abstand der Kante zur Gleisachse reglementiert. Die Baukonstruktion der Bahnsteige wird nicht durch Vorschriften bestimmt und unterliegt dem Stand der Technik und betriebswirtschaftlichen Prämissen.
Bahnbautechnik
Konstruktionsformen für Bahnsteige
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