Mit dem Europäischen Triebfahrzeugführerschein und der zugehörigen Führerscheinverordnung verändern sich die medizinischen und psychologischen Anforderungen an Triebfahrzeugführer. Neu ist auch die Pflicht zur Anerkennung von begutachtenden Ärzten und Psychologen durch das Eisenbahn-Bundesamt. Der Beitrag stellt die Änderungen in ihrer Entwicklung und den Zeitplan der Umsetzung vor.
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