Bei Arbeiten im Gleisbereich oder in dessen unmittelbarer Nähe besteht neben den Gefährdungen aus dem Arbeitsprozess für die Beschäftigten ein erhebliches Gefährdungspotenzial aus dem Eisenbahnbetrieb durch bewegte Schienenfahrzeuge und elektrische Leitungen wie Oberleitungsanlagen, Stromschienen oder Speiseleitungen. Für alle Arbeiten, bei denen Personen, Maschinen oder Geräte im Gleisbereich tätig sind, eingesetzt werden sollen oder in den Gleisbereich hineingeraten können, sind Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Personen vor den Gefahren des Bahnbetriebes erforderlich. Dies gilt sowohl für Gleisbauarbeiten als auch für Arbeiten in der Nähe der Gleise, zum Beispiel bei Ingenieurbau- und Tiefbauarbeiten (GUV V-D 33).
Arbeitsschutz
Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich
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