Mit Inkrafttreten der Bekanntgabe 10 zu Richtlinie (Ril) 408 „Züge fahren und Rangieren“ am 10. Juni 2012 werden unter anderem neue Regeln für das Übermitteln von schriftlichen Befehlen eingeführt. Ein Übermittlungscode soll dabei eindeutiger als bisher die Verantwortlichkeit für den Befehlsinhalt erkennen lassen und die Bestätigung der Übermittlung eines Befehls an den für die Erteilung zuständigen Fahrdienstleiter vereinfachen. Welche Regeln es bislang gab und was sich ab Jahresmitte ändern wird, erläutert dieser Beitrag.
Richtlinie 408
Übermittlung schriftlicher Befehle mit neuen Codes
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